AGB

Unsere “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” werden bei Nicht vorliegen individueller Vertragsvereinbarungen zum Gegenstand sämtlicher mit uns geschlossener Verträge, auch wenn bei wiederholten Geschäftsbeziehungen eine erneute Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt.
Die Bestimmungen der VOB/A/B, und IC neueste Fassung sind Bestandteil unserer “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” des Kunden gelten uns gegenüber nicht, wenn Sie dem AGB-Gesetz sowie den Bestimmungen der VOB neueste Fassung widersprechen.

1.Angebote Unsere Angebote sind hinsichtlich Lieferungsmöglichkeit und Preise stets freibleibend. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Falls vom Tage des Vertragsabschlusses bis zur Lieferung oder Ausführung mehr als vier Monate vergehen, sind wir berechtigt, die dann gültigen Preise zu berechnen. Kleine Mengen können nur im Stundenlohn verlegt werden. Mindermengen bei Verlegearbeiten bedingen einen Aufschlag. Rundungen, Rundköpfe, Schrägschnitte, Gehrungen, Ausklinkungen, Wassernasen und gewendelte Stufen bedingen einen Aufschlag. Bei der Berechnung wird die längste Ausdehnung angerechnet. Das Stemmen in Beton, Holz oder sonstiges hartes Gestein wird zusätzlich berechnet. Falls bei Arbeitsbeginn die Bauarbeiten am Objekt nicht so weit fortgeschritten sind, dass eine ungehinderte Arbeiten möglich ist, gehen die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Mehrkosten entstehen auch, wenn Mangels eingebauter Türen, eine Extraanfahrt notwendig wird, um fehlende Sockel anzubringen.

2.Lieferzeit Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferzeiten und Liefermengen einzuhalten. Die Nichteinhaltung berechtigt den Kunden nach angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Ereignisse höherer Gewalt befreien uns so lange von der Lieferpflicht, wie diese Faktoren sich auf unsere Produktion bzw. auf unseren Liefervertrag auswirken.

3.Reklamationen Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich.nach Empfang zu überprüfen und evtl. Mängelrügen schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen geltend zu machen. Vorgelegte Muster dienen nur zur Information. Kleine Muster können nicht alle Farbeigenschaften der Natursteine veranschaulichen. Volle Übereinstimmung der Lieferung mit der Probe kann deshalb nicht gewährleistet werden. Die bei Natursteinen, besonders bei Travertin vorkommenden offen Stellen (Poren), Adern, Einsprengungen und die sonstigen natürlichen Eigenschaften und Farbschwankungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Wenn nicht besondere Lieferungen in einem ununterbrochenen Stück vereinbart sind, bedeutet das Zusammensetzen größerer Abmessungen keinen Mangel. Eine sachgemäße Kittung, das Auseinandernehmen von Teilen in losen Adern oder Stichen, deren Wiederzusammensetzung sowie das Anbringen von Klammer, Dübeln und Vierungen sind nicht nur unvermeidlich, sondern wesentliches Erfordernis einer sachgemäßen Bearbeitung. Die Auswahl der Natursteinmaterialien durch unsere Lieferanten erfolgt durch Fachleute mit großer Sorgfalt. Trotzdem sind Farbabweichungen und Kornverschiebungen, bedingt durch natürliche Schwankungen des Naturmaterials möglich und liegen deshalb außerhalb unseres Verantwortungsbereichs. (Insbesondere Schwankungen bei Stufen zum Boden). Bei Betonwerksteinmaterial können geringfügige farbliche Abweichungen, Kalkausblühungen und Schwindrisse, wie sie bei zementgebundenen Materialien auftreten, nicht zur Mängelrüge führen. Ordnungsgemäß vom Kunden beanstandetes Material darf ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht weiterverarbeitet oder verlegt werden, da ansonsten sämtliche Gewährleistungsansprüche nichtig werden. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel, der nachweislich nicht nach der Auslieferung bzw. dem Verlegen entstanden ist, erstreckt sich unsere Gewährleistung nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung des gerügten Materials bzw. auf Nachbesserung der erbrachten Verlegeleistung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung bzw. Wandlung verlangen. Bei Vertragsverletzungen haften wir nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ein Zurückhalten des Auftraggebers, soweit es nicht auf demselben Auftragsverhältnis beruht, sowie eine Aufrechnung des Auftraggebers mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers wird ausgeschlossen.

4.Mehrauffüllung In unseren Preisen ist eine Stärke des Mörtelbetts von 40 mm enthalten. Alle anderen Mehrauffüllungen, wie Ausgleichsestrich, oder Einbettung der Fußbodenheizung, werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.Fußbodenheizung Die Rohre (auch aus Plastik) müssen durch eine Fachfirma verlegt sein. Es muss gewährleistet sein, dass die Heizung maximal 30 Grad plus 10% Schwankung heiß wird. Der Firma Naturstein-Galerie Becker muss ein vom Heizungsbauer unterschriebenes Heiz-Protokoll vorgelegt werden.

6.Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

7.Zahlung Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bar ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

8.Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Simmern.

Alle Änderungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag wegfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.